Hintergrund der Elterngespräche
Der Inhalt der Beratung richtet sich speziell auf Bedürfnisse, Gefühle und Konflikte der Kinder, Erfahrungen, die Kinder brauchen und machen wollen, Reaktionen von Kindern und das Verstehen von Symptomen, Haltungen, Konflikte und die Aufgaben von Eltern, elterliche Handlungen, die für Kindern entlastend sind, die Gestaltung des familiären Alltags.
Seit Februar 2013 haben Eltern vor Abschluß oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen (§ 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz (AußStrG)
Begründet wird diese neue Voraussetzung damit, dass die Trennung der Eltern für Kinder stets ein einschneides Erlebnis ist, das stark vom Verhalten der Eltern im Verlauf der Trennung abhängt. Auch für Eltern ist die Trennung vom gemeinsamen Familienleben ein außergewöhnlicher, belastender Einschnitt.